Wie kann ich Mitglied im Schwäbischen Albverein werden?
Jeder kann unverbindlich als Gast an unseren Wanderungen und Veranstaltungen teilnehmen. Durch die Beitrittserklärung wird man Mitglied in der Ortsgruppe. Ehepartner eines Mitglieds können als Familienmitglied beitreten. Kinder können separat als Kindermitglieder (bis zum 14. Lebensjahr), Jugendliche separat als Jugendmitglieder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und Auszubildende/Studierende(ab dem 21. bis zum 27. Lebensjahr) beitreten.
Übersicht der Grundbeiträge:
Einzelmitglied | 41,- € |
Ehegatten | siehe Familien |
Auszubildende / Studenten | siehe Jugendliche |
Jugendliche ab 14 Jahre bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres |
16,- € |
Kinder unter 14 Jahre | 3,- € |
Familien/(Ehe)Paare (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) |
55,- € |
Alleinerziehende (einschl. aller Kinder und Jugendliche bis bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) |
33,- € |
Körperschaftsmitglieder (inkl. OG-Zuschlag) |
93,- € |
Als Mitglied im Schwäbischen Albverein erhalten Sie
- 4x jährlich Blätter des Schwäbischen Albvereins kostenlos
- jährlich 1 Wanderkarte im Maßstab 1:35.000 kostenlos
- verbilligte Übernachtungen in den Wanderheimen des Vereins
- freien Eintritt zu allen vereinseigenen Aussichtstürmen
- Vorzugspreise bei Wanderkarten und Wanderliteratur
- Bei allen Vereinen, die dem Verband Deutsche Gebirgs- und Wandervereine angeschlossen sind,
die gleichen Leistungen, wie sie die Mitglieder dieser Vereine haben.
Wie werde ich Mitglied?
Den Mitgliedsantrag für Neumitglieder finden Sie hier.
Die Datenschutzhinweise für Neumitglieder finden Sie hier.
Alternativ können Sie hier online beim Hauptverband Ihre Mitgliedschaft für die Ortsgruppe Lauterburg beantragen.
Für weitere Fragen zur Mitgliedschaft steht Ihnen unser Vorstand Guido Abele gerne zur Verfügung.
vorstand@sav-lauterburg.de